Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9474
BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 81 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 81 Abs. 2
    Aufklärungs- und Sachrüge der Staatsanwaltschaft bei fehlendem Antrag zum Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft; Bußgeldverfahren; Rechtsbeschwerde; Überleitung in das Strafverfahren; Kampfhund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 81
  • BayObLGSt 2001, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 35, 298) entschieden, dass das Bußgeldverfahren auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet werden kann und dann regelmäßig als Revisionsverfahren fortzusetzen ist, jedenfalls dann, wenn die Staatsanwaltschaft als Beschwerdeführerin nicht innerhalb der Rechtsmittelbegründungsfrist den Übergang in das Strafverfahren beantragt und auch nicht zugleich ihr Rechtsmittel als Berufung bezeichnet (BGHSt 35, 298/305; a.A. KK/Steindorf OWiG 2. Aufl. § 81 Rn. 20).
  • BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98

    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

    Auszug aus BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01
    Ein Hinweis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist von Amts wegen aber nur zu erteilen, wenn ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat im Sinne des § 203 StPO besteht und keine Verfahrenshindernisse vorliegen (BayObLGSt 1999, 18/19 = VRS 96, 469/470; Göhler OWiG 12. Aufl. § 81 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht